Die üBFZ-Lehrkräfte sind ihren Schulen und somit den „Beratungsschülerinnen und Beratungsschülern“ fest zugeteilt und begleiten diese im besten Falle über die gesamte Schulzeit. Dabei richten sich Art, Dauer und Umfang der erforderlichen Maßnahmen nach dem Bedarf der Antragstellerinnen und Antragssteller bzw. Schülerinnnen und Schüler.
Beratungen und Unterstützungsmaßnahmen erfolgen auf Anfrage und Antrag seitens der allgemeinen Schule über das zuständige regionale Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ).
Nach Information der Eltern und der konkreten Auftragsklärung erfolgt in der Regel durch Unterrichtshospitationen ein erstes persönliches Kennenlernen der Schülerin bzw. des Schülers. Daran anschließend finden Gespräche und gegebenenfalls ein multiprofessioneller Austausch mit den an der Förderung beteiligten Personen statt, um gemeinsam Lösungsansätze zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren.
Beratungen erhalten alle Personen, die mit dem Kind oder Jugendlichen in Kontakt stehen bzw. zusammenarbeiten. So zum Beispiel die Eltern, die Lehrkräfte oder pädagogisches Personal der allgemeinen Schule, die rBFZ-Lehrkräfte, Teilhabeassistentinnen und Teilhaberassistenten und die Schülerinnnen oder der Schüler selbst.
Schule am Drachenfeld
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung